
By Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger (auth.)
ISBN-10: 321173838X
ISBN-13: 9783211738382
ISBN-10: 3211738398
ISBN-13: 9783211738399
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2007) ins ABGB eingefügt. Sie entspricht § 360 HGB (aufgehoben durch das HaRÄG), der bislang im allgemeinen bürgerlichen Recht analog angewendet wurde. V. Wahlschuld Bei der Wahlschuld besteht das Recht, zwischen mehreren Leistungen zu wählen. Die Wahl kann dem Schuldner, dem Gläubiger oder auch einem Dritten überlassen werden. Im Zweifel steht sie dem Schuldner zu (§ 906 Abs 1). In der Praxis wird aber das Wahlrecht meist dem Gläubiger eingeräumt. 2/18 Beispiele: Der Sieger eines Gewinnspiels hat die Wahl zwischen einem Brillantring und einer Urlaubsreise.
Ein über die gesetzlichen Verzugszinsen hinausgehender Zinsnachteil (zB aufgrund einer Kreditaufnahme) ist nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen, also insb nur bei schuldhaftem Zahlungsverzug (Rz 3/20 ff) ersatzfähig (leichte Fahrlässigkeit genügt16). Bei Verbrauchergeschäften dürfen gem § 6 Abs 1 Z 13 KSchG die vereinbarten Verzugszinsen nicht mehr als 5 % über den gewöhnlichen Vertragszinsen liegen. Diese Regelung betrifft insb Kredit- und Ratengeschäfte. VIII. Sicherstellung 2/34 Durch Gesetz oder Vertrag kann der Schuldner zur Sicherstellung einer künftigen Leistung verpflichtet sein.
Die Forderung des K gegen V auf Leistung desselben Autos wird dadurch unerfüllbar. D hat allerdings wissentlich, also in Kenntnis des fremden Forderungsrechts auf die Willensbildung des Schuldners Einfluss genommen. Die Verleitung des V zum Vertragsbruch stellt eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Forderungsrechts des K dar und macht D gegenüber K schadenersatzpflichtig. Der Schadenersatzanspruch ist primär auf Naturalrestitution gerichtet (§ 1323); der Schädiger muss also dem geschädigten Gläubiger die rechtswidrigerweise erlangte Sache herausgeben.
Bürgerliches Recht Band II Schuldrecht Allgemeiner Teil by Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger (auth.)
by Charles
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