
By Ulrich Stache
ISBN-10: 3834905372
ISBN-13: 9783834905376
Das Werk erläutert umfassend die Werbungskosten, die im Einkommensteuerrecht eine zentrale Rolle spielen und häufig Anlass zum Streit mit den Finanzbehörden geben. Ergänzt wird das Buch durch eine Leitsatz-Datenbank mit wichtigen vom BFH entschiedenen Einzelfällen - jeweils mit Verweis auf die Volltextentscheidung. Das ideale Werkzeug für eine schnelle Recherche und fundierte Beratung.
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Werbungskosten. Gesamtdarstellung mit Leitsatz-Datenbank by Ulrich Stache PDF
Das Werk erläutert umfassend die Werbungskosten, die im Einkommensteuerrecht eine zentrale Rolle spielen und häufig Anlass zum Streit mit den Finanzbehörden geben. Ergänzt wird das Buch durch eine Leitsatz-Datenbank mit wichtigen vom BFH entschiedenen Einzelfällen - jeweils mit Verweis auf die Volltextentscheidung.
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47 87 3 § 3 Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gesamten Aufwendungen für diesen Gegenstand nicht ausgeschlossen, wenn sie von untergeordneter Bedeutung (10 % bis maximal 15 % der Gesamtnutzung) ist. Ist die private Mitbenutzung nicht von untergeordneter Bedeutung, gehören nach ständiger BFHRechtsprechung die gesamten Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Eine Aufteilung der Aufwendungen in Werbungskosten und nichtabziehbare Kosten der Lebensführung ist ausnahmsweise zulässig, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen.
Das ist der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden. Dabei ist der objektive Zusammenhang stets zwingend erforderlich, während die subjektive Absicht kein notwendiges Merkmal des Werbungskostenbegriffes ist. Der Werbungskostenabzug kommt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG jedoch nicht in Betracht bei „Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen“.
Die Rechtsprechung hat daher die Anerkennung von Werbungskosten grundsätzlich nicht davon abhängig gemacht, ob der mit den Aufwendungen erstrebte Erfolg eingetreten ist und ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind. B. 1977, GrS 2–3/77, BStBl 1978 II, 105. 1984, VI R 103/79, BStBl 1984 II, 434. 1980, VI R 193/77, BStBl 1981 II, 368. 1981, VI R 66/78, BStBl 1981 II, 735. D. 24 Weitere notwendige Merkmale kennt in Entsprechung zum allgemeinen Werbungskostenbegriff auch der Begriff der Aufwendungen für Arbeitsmittel nicht.
Werbungskosten. Gesamtdarstellung mit Leitsatz-Datenbank by Ulrich Stache
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